*Rumpfzeichnung umfasst die hintere Hälfte des Körpers
sowie die Hinterläufe.
*Der Ring soll in der Mitte des Körpers als gerader Kreis die hintere
farbige Körperhälfte von der weißen Grundfarbe scharf
abgrenzen.
*Die jeweilige Zeichnungsfarbe umschließt auch die Hinterläufe bis zur
Mitte zwischen Sprunggelenk und Zehen.
*Die weißen Manschetten umfassen die vordere Hälfte der Hinterläufe und
sind scharf ringförmig abgegrenzt.
*Bei allen Farbenschlägen, die der Wildfarbigkeit unterliegen, darf der
geforderte Ring am Bauch auf Grund der weißen Deckfarbe unterbrochen sein,
doch muss er beim Hineinblasen in das Fell
in der Unterfarbe in
Erscheinung treten.
*Beim gelb-weißen Farbenschlag wird der geforderte Ring am Bauch zwar
nicht durch eine Unterfarbe unterstützt, muss demzufolge in einer
‚gedachten Linie’ beurteilt bzw. ermittelt werden.
*Das bedeutet etwa, ist
der Ring auf der rechten Seite des Tieres zum Körper mittig und auf der
linken Seite reichlich nahe am Vorderlauf,
ergibt dies eine „schiefe“
Linie und somit einen schiefen Ring.
*Die Kopfzeichnung beginnt in einer scharfen Spitze - genannt Blesse -
oberhalb der Stirn, direkt vor den Ohren, und zieht sich zu beiden
Seiten
des Kopfes, gleichmäßig breiter werdend, unterhalb der Augen durch, die
Backen gleichmäßig bedeckend, wieder nach oben und schließt hinter den
Ohren im Genick in einer leichten Rundung ab.
*Die Kopfzeichnung soll gleichmäßig rund (kugel- oder eiförmig) sein.
*Sie darf nicht bis an die Augen oder bis in die Mundwinkel sowie in die
Spürhaare hineinreichen.